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Arbeitsschutz


Aufbau, Organisation und Ziele
Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Steigender Wettbewerbsdruck, große Sprünge in der Technologieentwicklung, eine Arbeitswelt, die sich rasant wandelt – Unternehmen und ihre Beschäftigten reagieren darauf flexibel und innovationsbereit. Die moderne Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen geht mit den Veränderungen in der Arbeitswelt mit. Als unabhängige staatliche Institution überwacht sie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalens hat eine klare Vorstellung darüber, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert werden kann. Bei all ihren Tätigkeiten orientiert sie ihr Handeln an drei strategischen Zielen:

  • Arbeitsbedingungen sollen menschengerecht und sozial verträglich sein
  • Arbeitsschutz soll selbstverständlicher Bestandteil betrieblichen Handelns sein
  • Technik und Produkte sollen sicher und gesundheitsverträglich sein

Organisation

In Nordrhein-Westfalen setzt sich die Arbeitsschutzverwaltung NRW aus drei Akteuren zusammen: 

  • Gesteuert wird die Arbeitsschutzverwaltung NRW durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als oberste Landesbehörde. 
  • Die drei Arbeitsschutzdezernate der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sind für den Vollzug des Arbeitsschutzes vor Ort zuständig:
    • Dezernat 55: Gesundheit, Bau, Chemie
    • Dezernat 56: Handel, Metall, Elektrotechnik
    • Dezernat 57: Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung
  • Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) unterstützt und berät den Vollzug in den Bezirksregierungen und informiert die Öffentlichkeit in Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen

Das Arbeitsministerium als unmittelbare Fachaufsicht

Das Arbeitsministerium hat die unmittelbare Fachaufsicht über die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung. Dabei setzt es Schwerpunkte und gibt die Leitlinien für die Wahrnehmung der Aufgaben vor. Das Ministerium führt die fachpolitische Diskussion mit relevanten Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit und sucht die Kooperation mit wichtigen Partnerinnen und Partnern.

Mitwirken bei gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen

Das Ministerium wirkt bei der Erarbeitung gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen von Europäischer Union, Bund und anderen für den Arbeitsschutz relevanten Institutionen mit und sichert so die Berücksichtigung nordrhein-westfälischer Interessen bei landesübergreifenden Verfahren. Dabei setzt sich das Ministerium für einen bundeseinheitlichen Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften ein und engagiert sich für ein einfaches und verständliches Regelwerk.

Mitgliedschaft in Gremien und Arbeitsgemeinschaften

Durch die Mitgliedschaft im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und in anderen Bund/Länder-Arbeitsgremien, wie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit, wirkt das Ministerium bei der Abstimmung länderübergreifender einheitlicher Grundsätze des Vollzugs mit. Es vertritt die Interessen Nordrhein-Westfalens bei der strategischen Ausrichtung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und trägt dafür Sorge, dass die Arbeitsschutzverwaltung ihren Beitrag für die gemeinsamen Ziele leistet.


Die Bezirksregierungen

Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden sind Überwachungsbehörden. Ihre Aufgabe ist der Vollzug von Rechtsvorschriften zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Unfällen und Gesundheitsgefahren durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Das schließt auch Maßnahmen einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit mit ein. 

Was wird überprüft?

Hierzu gehören insbesondere die Rechtsvorschriften zum Schutz vor Gefährdungen durch 

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 
  • psychische Belastungen bei der Arbeit
  • sowie die Rechtsvorschriften für besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere, Jugendliche und Kinder und die Rechtsvorschriften zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. 

Weitere staatliche Aufgaben sind: 

  • die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzsystems hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Forderungen zum Arbeitsschutz sowie 
  • die Beratung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer diesbezüglichen Pflichten (u. a. § 21 ArbSchG). 

DIE FÜNF BEZIRKSREGIERUNGEN

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
Telefax: 02931 82-2520
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
40408 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-2671
E-Mail: [email protected]
Internet: www.brd.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefon: 0251 411-0
Telefax: 0251 411-2525
E-Mail: [email protected]
Internet: www.brms.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32754 Detmold
Telefon: 05231 71-0
Telefax: 05231 71-1195
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: 0221 147-0
Telefax: 0221 147-3185
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de


Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (LIA)

Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (LIA) ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Aufgaben des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW

Als zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt das LIA die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. 

Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z. B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z. B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes). 

Im LIA arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Medizin, Arbeitswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Physik, Chemie, Biologie, Technik und Ingenieurwesen sowie der Verwaltung fachübergreifend daran, zukunftsweisende Fragen und Problemstellungen aus der Arbeitswelt zu erkennen, Gestaltungsansätze zu entwickeln und Erkenntnisse zu verbreiten. 

Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch eine gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung zu erhalten und zu fördern.

Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz

Gemäß Kabinettbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammen zu führen. Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.

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